Warum Zustellungsvertretung Nord bestellen?

✓ Umfassende Schuldnersuche

Wir nehmen den Auftrag aus § 7 Abs. 2 ZVG ernst und sind bemüht, den Vertretenen tatsächlich zu ermitteln. Viele Gläubiger schätzen unser Engagement, gerade auch im Hinblick auf das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 29.02.2016 (4 O 361/14).

 

Zu unserem Standard gehören:

  • Anfragen bei der Meldebehörde oder der Polizei
  • Anschriftenprüfung der Post
  • Anfrage bei Auslandsvertretungen
  • Nachforschung bei Nachbarn, Vermietern, Arbeitgebern oder Verwandten
  • Anfragen bei Wirtschaftsauskunfteien
  • Recherche in sozialen Netzwerken
Umfassende Schuldnersuche, Recherche in sozialen Netzwerken

✓ Zustellungen über eBO-Postfach möglich

Zustellungen an uns können sicher und direkt aus der eAkte heraus über unser persönliches eBO-Postfach erfolgen. Wir sind im SAFE-Verzeichnisdienst der Justiz registriert.

 

Natürlich sind wir auch per Fax erreichbar unter 038485/134989.

  

Sollte der Vertretene nicht ermittelt werden, archivieren wir die zugestellten Schriftstücke nach den gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen.

✓ Weltweite Ermittlungserfolge

In der Vergangenheit konnten Ermittlungserfolge im europäischen Ausland sowie in den USA, Osteuropa, Asien und den Inseln des Pazifiks verzeichnet werden. Anfragen bei Auslandsvertretungen brachten oft erste Ermittlungsansätze.

Ein Wort zur Vergütung

Grundsätzlich haftet der Vertretene für die Vergütung und die Auslagen des Vertreters (§ 7 Abs. 2 Satz 2 ZVG). Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass eine Vergütung vom Vertretenen nicht zu erlangen ist.

 

Daher können wir nur dann für Sie tätig werden, wenn uns eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt, unsere kalenderjährliche Pauschalvergütung von 80 EUR zuzüglich nachgewiesener Auslagen zu übernehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne Vorliegen dieser Erklärung eine Übernahme der Zustellungsvertretung abgelehnt werden muss.

 

Die Gerichte sehen die Kosten des Zustellungsvertreters regelmäßig als Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung (§ 10 Abs. 2 ZVG) und berücksichtigen sie nach Anmeldung im Verteilungstermin.

Download
Anfrage Gläubiger.pdf
Adobe Acrobat Dokument 36.4 KB
Download
Kostenübernahmeerklärung Gläubiger.pdf
Adobe Acrobat Dokument 30.0 KB