Diplom-Rechtspfleger (FH) Thomas Penner

Übernahme von Zustellungs- und Ermittlungsvertretungen nach §§ 6, 135 ZVG sowie Vertretungen nach §§ 779 Abs. 2, 787 Abs. 1 ZPO

Ist der Schuldner, ein Berechtigter oder der Erbe für das Versteigerungsgericht nicht zu ermitteln, so hat das Gericht in den Fällen der §§ 6 Abs. 1, 135 ZVG oder §§ 779 Abs. 2, 787 Abs. 1 ZPO einen Vertreter zu bestellen.

 

Unser Büro ist dann Ihr Ansprechpartner!

 

Wir bieten:

✓ sachkundigen schnellen Service
✓ Zustellung über eBO-Postfach möglich
✓ ca. 65 % Ermittlungserfolg
✓ umfassende Recherchemöglichkeiten
✓ weltweite Ermittlungserfolge
✓ über 15-jährige Erfahrung
✓ Zugriff auf diverse Datenbanken
✓ eigenes Archiv

Interesse geweckt?

Zustellungsvertretung Nord, Diplom-Rechtspfleger (FH) Thomas Penner

Gerichte

Gläubiger